Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter ikarus.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlichten Website des Hessischen Landeskriminalamtes.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Die Hierarchie der Überschriften wurde nicht korrekt verwendet.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Beschreibung: Die korrekte Lesereihenfolge der Website-Inhalte kann nicht immer korrekt durch Software bestimmt werden.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3:
- Kontaktformular: Der Eingabezweck von benutzerbezogenen Feldern ist nicht programmatisch ermittelbar.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 5:
- Wettermodul: Bewegende Elemente lassen sich nicht stoppen.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 6:
- Gesamter Webauftritt: HTML-Markup enthält ID-Fehler.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 7:
- Im gesamten Webauftritt enthalten die HTML-Inhaltsblöcke doppelte Auszeichnungen.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 8:
- Gesamter Webauftritt: Name, Rolle und Wert von Attributen sind nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 9:
- Social Media Icons und Footer-Elemente: Die Schaltflächen sind kleiner als 44 x 44 px.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 10:
- Videoplayer: Die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription befinden sich nicht auf der gleichen Interaktionsebene wie die Bedienelemente zur Wiedergabe.
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 11:
- Dateien und Videos: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt. {Kann entfallen, wenn keine Videos auf der Seite veröffentlicht werden}
- Maßnahmen: Bis 30.06.2023 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative: Verwendung des KontaktformularsÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 05.12.2022 aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Hessischen Landeskriminalamt
- Landes-Web-Redaktion -
Hölderlinstraße 1-5
65187 Wiesbaden
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de